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Klassische Fahrzeuge und Oldtimer

Folgende Fahrzeuge haben wir zur Zeit auf Lager

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Car Collection GmbH

(Stand November 2023)

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der Car Collection GmbH, FN 508092w, Poneggenstraße 1, 4311 Schwertberg (CAR COLLECTION) gegenüber Unternehmen und Verbrauchern (KUNDE bzw KUNDEN) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Die CAR COLLECTION schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die CAR COLLECTION ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des KUNDEN durch die CAR COLLECTION bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem KUNDEN bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Die AGB können jederzeit auf der Website der CAR COLLECTION unter carcollection.at elektronisch abgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen und auf einem dauerhaften Speichermedium gespeichert werden.

2. ZUSTANDEKOMMEN EINES AUFTRAGS

 Die Angebote von der CAR COLLECTION sind freibleibend und bleiben, sofern zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, längstens 14 Tage ab Angebotsdatum verbindlich.

Fahrzeugkauf

Nach erfolgter Probefahrt des Fahrzeuges sowie mit Unterfertigung des Kaufvertrages gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der CAR COLLECTION Die CAR COLLECTION ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots und/oder der Bestellung und/oder Bereitstellung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) durch die CAR COLLECTION kommt der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und der CAR COLLECTION zustande.

Werkstatt-/Reparaturleistungen

Mit Unterfertigung des Angebots gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der CAR COLLECTION betreffend die Werkstatt-/Reparaturleistungen ab. Die CAR COLLECTION ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots und/oder der Bestellung der für die Reparatur/Arbeiten notwendigen Ersatzteile durch die CAR COLLECTION kommt der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und der CAR COLLECTION

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages in Bezug auf Werkstatt- /Reparaturleistungen durch die CAR COLLECTION entstehen dem KUNDEN keine Kosten.

Beauftragt der KUNDE die CAR COLLECTION ausschließlich zur Erstellung eines Kostenvoranschlages in Bezug auf Werkstatt-/Reparaturleistungen, ohne diesen in weiterer Folge von der CAR COLLECTION umsetzen zu lassen, entstehen für die Erstellung des diesbezüglichen Kostenvoranschlages für den KUNDEN, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, Kosten. Die diesbezüglich anfallenden Kosten für den KUNDEN werden vorab zwischen dem KUNDEN und der CAR COLLECTION

Die CAR COLLECTION ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die CAR COLLECTION Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN.

3. Bonitätsprüfung

Der KUNDE erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten, die er der CAR COLLECTION gegenüber bekanntgegeben hat, ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes von der CAR COLLECTION an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) des Landes, in dem der KUNDE seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.

4. AUSLIEFERUNG

Auslieferung Neufahrzeuge

Der konkrete Auslieferungstermin wird zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN im Kaufvertrag einvernehmlich schriftlich vereinbart.

Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass das von der CAR COLLECTION gelieferte Neufahrzeug vom KUNDEN, oder einer vom KUNDEN beauftragten/bevollmächtigten Person, übernommen wird.

Die CAR COLLECTION ist berechtigt, sofern es zu unvorhergesehenen und von der CAR COLLECTION unverschuldeten Hindernissen, sowie außerhalb des Einflusses von der CAR COLLECTION gelegene Umstände kommt, die eine Lieferung erschweren/verzögern, den Auslieferungstermin um bis zu 1 Monat (Kaufgegenstand mit Serienausstattung) bzw um bis zu 3 Monate (Kaufgegenstand mit Sonderausführungen) zu überschreiten, ohne deshalb in Verzug zu geraten. Diese Verzögerung berechtigt den KUNDEN nicht, Ansprüche jeglicher Art (bspw Schadenersatz etc.) gegenüber der CAR COLLECTION geltend zu machen. Die CAR COLLECTION verpflichtet sich, das Neufahrzeug (Kaufgegenstand) nach Wegfall des unvorhergesehenen und von der CAR COLLECTION unverschuldeten Hindernisses, ehestmöglich auszuliefern.

Unvorhergesehene und von der CAR COLLECTION unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses von der CAR COLLECTION gelegene Umstände, die eine Auslieferung des Neufahrzeuges (Kaufgegenstandes) erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die CAR COLLECTION, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche (bspw Schadenersatz etc.) erwachsen.

Auslieferung Gebrauchtfahrzeuge/historische Fahrzeuge

Der Auslieferungstermin wird zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN im Kaufvertrag einvernehmlich schriftlich vereinbart.

Die CAR COLLECTION verpflichtet sich gegenüber dem KUNDEN den Kaufgegenstand „frei Haus“ bis zum, zwischen den Vertragsparteien vereinbarten, Auslieferungstermin an die vom KUNDEN bekanntgegebene Adresse auszuliefern.

Das auszuliefernde Gebrauchtfahrzeug (Kaufgegenstand) wird bis zum zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbarten Auslieferungstermin in den Räumlichkeiten der CAR COLLECTION (Trockenhalle) gelagert. Für den Fall einer Beschädigung durch Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl hat die CAR COLLECTION eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und haftet die CAR COLLECTION ausschließlich bis zur Höhe des zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN vereinbarten Kaufpreises.

Die Kosten für die Dauer der Lagerung gemäß Punkt 4.2.3. der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Kosten der entsprechenden Versicherung trägt die CAR COLLECTION. Für den KUNDEN entstehen diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten. Erfolgt eine Lagerung über die zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN vereinbarte Dauer hinaus, die ausschließlich vom KUNDEN verursacht/verschuldet wurde, verpflichtet sich der KUNDE, eine Gebühr in Höhe von EUR 3,50 netto pro Tag zu entrichten.

Unvorhergesehene und von der CAR COLLECTION unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses von der CAR COLLECTION gelegene Umstände, die eine Auslieferung des Gebrauchtfahrzeuges (Kaufgegenstandes) erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die CAR COLLECTION, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche (bspw Schadenersatz etc.) erwachsen.

Unvorhergesehene und von der CAR COLLECTION unverschuldete Hindernisse und/oder Verzögerungen, sowie außerhalb des Einflusses von der CAR COLLECTION gelegene Umstände, woraus sich eine Verzögerung des vereinbarten Auslieferungstermins ergibt, berechtigen den KUNDEN nicht, Ansprüche jeglicher Art (bspw Schadenersatz etc.) gegenüber der CAR COLLECTION geltend zu machen. Die CAR COLLECTION verpflichtet sich, das Gebrauchtfahrzeug (Kaufgegenstand) nach Wegfall des unvorhergesehenen und von der CAR COLLECTION unverschuldeten Hindernisses, ehestmöglich auszuliefern.

5. Ausführung Werkstatt-/Reparaturleistungen

Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw unvermeidbar sind, jedoch ohne Verschulden von der CAR COLLECTION erst während der Ausführung der Arbeiten erkannt werden, werden dem KUNDEN unverzüglich bekanntgegeben.

Sofern es sich bei den unter Punkt 5.1.1. angeführten Arbeiten um unbedingt notwendige bzw unvermeidbare Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung von mehr als 15% der vereinbarten Kosten verursachen, werden diese dem KUNDEN vor Durchführung der Arbeiten durch die CAR COLLECTION umgehend mitgeteilt. Nach erfolgter schriftlicher Zustimmung des KUNDEN werden die unbedingt notwendigen bzw unvermeidbaren Arbeiten durch die CAR COLLECTION durchgeführt. Der KUNDE ist zur Zahlung dieser Arbeiten, aufgrund seiner schriftlichen Zustimmung, verpflichtet.

Stimmt der KUNDE diesen unbedingt notwendigen bzw unvermeidbaren Arbeiten, welche eine Kostenüberschreitung von mehr als 15% verursachen, nicht zu, ist der KUNDE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts des Vertrages durch den KUNDEN ist der KUNDE zur Zahlung aller bisherig geleisteten Arbeiten durch die CAR COLLECTION

Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw unvermeidbar sind, jedoch ohne Verschulden von der CAR COLLECTION erst während der Ausführungen der Arbeiten erkannt werden und eine Kostenüberschreitung von weniger als 15% verursachen, werden dem KUNDEN Die CAR COLLECTION ist berechtigt, die Arbeiten auch ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den KUNDEN durchzuführen. Der KUNDE ist zur Zahlung dieser Arbeiten auch ohne ausdrückliche Zustimmung verpflichtet.

Werden im Laufe der Ausführung der Arbeiten durch die CAR COLLECTION über das ursprüngliche Angebot hinausgehenden Arbeiten für zweckmäßig erkannt, teilt die CAR COLLECTION diesen Umstand dem KUNDEN unmittelbar mit. Genehmigt und beauftragt der KUNDE die CAR COLLECTION zur Ausführung dieser Arbeiten, gelten diese als Zusatzaufträge, die unabhängig vom ursprünglichen Angebot durch die CAR COLLECTION dem KUNDEN gegenüber gesondert verrechnet werden. Gleiches gilt, wenn der KUNDE die CAR COLLECTION, während der Ausführung der Arbeiten, für über das ursprüngliche Angebot hausgehende Arbeiten beauftragt.

6. GEFAHRENÜBERGANG

Die Auslieferung erfolgt ab Werk von der CAR COLLECTION, wo auch der Erfüllungsort ist.

Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung bei Lieferung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den KUNDEN über.

Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung bei Ablieferung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) durch die CAR COLLECTION an den KUNDEN oder an einem von diesen bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, über.

Bei Abholung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) durch den KUNDEN bei der CAR COLLECTION, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrzeuges (Kaufgegenstand) an den KUNDEN, oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, über.

Kommt es zu Lieferverzögerungen, die in der Sphäre des KUNDEN liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit Bekanntgabe der Lieferbereitschaft durch die CAR COLLECTION an den KUNDEN.

Erfolgt die Übernahme des ordnungsgemäß bereitgestellten Fahrzeuges (Kaufgegenstand) durch den KUNDEN nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist die CAR COLLECTION berechtigt, das Fahrzeug (Kaufgegenstand) auf Kosten und Gefahr des KUNDEN Das Fahrzeug (Kaufgegenstand) gilt mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Die CAR COLLECTION ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und das Fahrzeug (Kaufgegenstand) weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der KUNDE – unbeschadet der Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche – eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu bezahlen.

7. PREISE

7.1.     Alle von der CAR COLLECTION angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, inkl gesetzlicher Mehrwertsteuer, NOVA sowie sonstigen anzufallenden Nebenkosten ab dem Firmenstandort der CAR COLLECTION.

8. Gewährleistung

Neufahrzeuge

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der KUNDE Konsument im Sinne des KSchG, leistet die CAR COLLECTION Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, leistet die CAR COLLECTION Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen und unbeweglichen Sache vorliegt, innerhalb von sechs Monaten.

Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er das gelieferte Fahrzeug (Kaufgegenstand) nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des gelieferten Fahrzeuges (Kaufgegenstand) bei sonstigem Verlust, alle ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.

Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbundenen Spesen und Kosten, die der CAR COLLECTION dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. Die CAR COLLECTION ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Gebrauchtfahrzeug

Ist der KUNDE Konsument im Sinne des KSchG, wird zwischen dem KUNDEN und der CAR COLLECTION einvernehmlich vereinbart, dass die CAR COLLECTION lediglich für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt und innerhalb von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt hervorkommt, Gewähr leistet (verkürzte Gewährleistung). Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, wird jegliche Gewährleistung seitens der CAR COLLECTION gegenüber dem KUNDEN

Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbundenen Spesen und Kosten, die der CAR COLLECTION dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. Die CAR COLLECTION ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Historische Fahrzeuge

Der KUNDE ist darüber umfassend in Kenntnis, dass es sich um ein historisches Fahrzeug gemäß § 2 Abs 1 Ziffer 43 Kraftfahrgesetz (KFG) handelt und dies den Kaufgegenstand zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN

Der KUNDE nimmt weiters zur Kenntnis, dass viele Komponenten hinsichtlich des historischen Fahrzeuges (Kaufgegenstand) noch nicht restauriert sind und/oder durch den Originalteilen ähnliche Gebrauchtteile ausgetauscht wurden. Der KUNDE verzichtet aus diesem Grund auf die Geltendmachung etwaiger Behebungs-/Sanierungsansprüche gegenüber der CAR COLLECTION und hält diese diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

Auch wenn sich das historische Fahrzeug (Kaufgegenstand) in einem fahrbereiten Zustand befindet und/oder eine entsprechende Zulassung für den Straßenverkehr besitzt, wird das historische Fahrzeug (Kaufgegenstand) seitens der CAR COLLECTION ausschließlich als „Restaurationsobjekt“ unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der KUNDE nimmt dies umfassend zur Kenntnis und verzichtet gegenüber der CAR COLLECTION auf die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche.

Werkstattleistungen/Reparaturleistungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der KUNDE Konsument im Sinne des KSchG, leistet die CAR COLLECTION Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, leistet die CAR COLLECTION Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen und unbeweglichen Sache vorliegt, innerhalb von sechs Monaten.

Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er die erbrachten Werkstatt-/Reparaturleistungen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt bei sonstigem Verlust, alle ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.

Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbunden Spesen und Kosten, die der CAR COLLECTION dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. Die CAR COLLECTION ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

9. Haftung/Schadenersatz

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die CAR COLLECTION für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Entgelt, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, haftet die CAR COLLECTION für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Entgelt, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die CAR COLLECTION haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

Schadenersatzansprüche des KUNDEN sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern beginnen diese Fristen für die Leistungen, die aufgrund des verlängerten Vertrages erbracht werden, neu zu laufen.

Die CAR COLLECTION übernimmt keine Haftung für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Wartung sowie fehlerhafte Weiterverarbeitung der Fahrzeuge durch den KUNDEN entstanden sind.

Sofern die CAR COLLECTION ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, tritt die CAR COLLECTION diese Ansprüche an den KUNDEN Der KUNDE hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesem Dritten geltend zu machen.

Die CAR COLLECTION haftet gegenüber dem KUNDEN weiters nicht für die Auswirkungen von Ausfällen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages, die auf Umstände zurückzuführen sind (wie etwa höhere Gewalt, Blackouts etc), die nicht im Einflussbereich der CAR COLLECTION liegen und daher von der CAR COLLECTION auch nicht zu vertreten sind. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der CAR COLLECTION.

10. Datenschutz

Die CAR COLLECTION verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E‑Mailadresse, etc. unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung.

11. Honorar/Fälligkeit/Rechnungslegung

Neufahrzeug

Die CAR COLLECTION erhält vom KUNDEN den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kaufpreis.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN getroffen wird, verpflichtet sich der KUNDE der CAR COLLECTION gegenüber, binnen 14 Tagen nach Vertragsunterfertigung die zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarte Anzahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises auf das Konto der CAR COLLECTION zu leisten. Nach Auslieferung des Fahrzeuges durch die CAR COLLECTION ist der restliche Kaufpreis zur Zahlung fällig.

Sofern zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN die Rücknahme eines Gebrauchtfahrzeuges des KUNDEN an die CAR COLLECTION schriftlich vereinbart wurde, nimmt die CAR COLLECTION dieses Fahrzeug in Zahlung, sofern sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe an die CAR COLLECTION noch im vereinbarten Zustand befindet (Schätzbericht). Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Risiken (beispielsweise hinsichtlich einer vom KUNDEN verschuldeten nachträglichen Verschlechterung des Zustandes) hierfür trägt der KUNDE. Der KUNDE hält die CAR COLLECTION diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

Sofern zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN die Rücknahme eines Gebrauchtfahrzeuges gemäß Punkt 11.1.3. vereinbart wurde, wird vereinbart, dass ein Gebrauch des unter Punkt 11.1.3. genannten Gebrauchtfahrzeuges durch den KUNDEN lediglich im Ausmaß von bis zu 1.000 km keinen Einfluss auf den Kaufpreis hat. Sofern der KUNDE bis zur Übernahme durch die CAR COLLECTION mehr als 1.000 km fährt, haftet der KUNDE für die Folgen und akzeptiert eine etwaige Preisänderung hinsichtlich des Gebrauchtfahrzeuges.

Gebrauchtfahrzeug

Die CAR COLLECTION erhält vom KUNDEN den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kaufpreis.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN getroffen wird, verpflichtet sich der KUNDE der CAR COLLECTION gegenüber, binnen 5 Tagen nach Vertragsunterfertigung den zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Kaufpreis auf das Konto der CAR COLLECTION zu leisten.

Historische Fahrzeuge

Die CAR COLLECTION erhält vom KUNDEN den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kaufpreis.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN getroffen wird, verpflichtet sich der KUNDE der CAR COLLECTION gegenüber, binnen 14 Tagen nach Vertragsunterfertigung die zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarte Anzahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises auf das Konto der CAR COLLECTION zu leisten. Nach Auslieferung des Fahrzeuges durch die CAR COLLECTION ist der restliche Kaufpreis zur Zahlung fällig.

Werkstattleistungen/Reparaturleistungen

Die CAR COLLECTION erhält vom KUNDEN für ihre Leistungen den vertraglich vereinbarten Preis. Die CAR COLLECTION ist grundsätzlich berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.

Die CAR COLLECTION hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist die CAR COLLECTION von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Entgelts für die vereinbarte, gesamte Leistung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt.

Alle Leistungen von der CAR COLLECTION, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, und dem KUNDEN vorab mitgeteilt wurden, werden gesondert verrechnet. Anfallende Barauslagen, Spesen etc. sind gegen Rechnungslegung der CAR COLLECTION vom KUNDEN zusätzlich zu ersetzen.

Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Vertrag zur Folge.

Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto von der CAR COLLECTION

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte und/oder Verbraucher geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der KUNDE für den Fall des Zahlungsverzuges, der CAR COLLECTION die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst, sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des KUNDEN ist die CAR COLLECTION berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem KUNDEN abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in die Sphäre des KUNDEN fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die CAR COLLECTION, so behält die CAR COLLECTION den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.

Aufrechnung

Sofern der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat er das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der CAR COLLECTION, oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des KUNDEN stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von der CAR COLLECTION anerkannt worden sind. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG ist eine Aufrechnung des KUNDEN gegenüber der CAR COLLECTION

12. Dauer des Vertrages /VOrzeitige auflösung

Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Lieferung des vereinbarten Fahrzeuges durch die CAR COLLECTION bzw mit der Erbringung der Werkstatt-/Reparaturleistungen durch die CAR COLLECTION.

Die CAR COLLECTION ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

der KUNDE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt;

berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des KUNDEN bestehen und dieser auf Begehren der CAR COLLECTION weder eine Anzahlung leistet noch vor Leistung durch die CAR COLLECTION eine taugliche Sicherheit leistet.

Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der KUNDE dennoch unberechtigt vom Vertrag zurück, gelten betreffend die für die CAR COLLECTION daraus entstandenen Schäden die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 921, 1168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

13. EIGENTUMSVORBEHALT

Das von der CAR COLLECTION gelieferte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das alleinige unbeschränkte Eigentum der CAR COLLECTION. Bis zur vollständigen Zahlung ist das Fahrzeug somit nur ein dem KUNDEN anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf.

Der KUNDE ist nicht berechtigt, über das Fahrzeug, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der CAR COLLECTION, zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung.

Falls das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Fahrzeug gepfändet wird, ist der KUNDE verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieses Fahrzeuges zu erwirken. Des Weiteren ist der KUNDE verpflichtet, die CAR COLLECTION unverzüglich über die Pfändung zu verständigen.

14. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich bekanntzugeben. Gleiches gilt für die Änderung von Bankdaten. Schriftliche Erklärungen können ausschließlich wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekanntgegebene Anschrift gerichtet werden.

Diese AGB sowie die zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw sonstiger Verweisungsnormen.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der CAR COLLECTION und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz der CAR COLLECTION sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses.

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.